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Reglement
der
SM 5R
5R Reglement Zulassungs- und Durchführungsbestimmungen |
5 Rassen Schweizermeisterschaft für Airedale Terrier,
Deutsche Boxer, Dobermann, Riesenschnauzer und Rottweiler |
| 1. |
Zielsetzung |
Die 5 Rassen Schweizermeisterschaft (5R SM) soll jährlich unter den
beteiligten Rasseclubs zur Austragung kommen. Die Führer sollen sich
mit ihren Hunden in einem fairen Wettkampf um den Titel eines Schweizermeisters
der 5 Rassen innerhalb der entsprechenden Klasse messen. |
| 2. |
Startberechtigte |
Wo in diesem Reglement nichts abweichendes festgehalten ist, gelten sinngemäss
die entsprechenden Punkte der PO 88 der SKG/TKGS und dem Leitfaden für
die internationalen Gebrauchshundeprüfungen und die Fährtenhundeprüfung
der FCI vom 1. Januar 2003.
Meldeberechtigt sind Personen, die einen Hund der beteiligten Rassen führen.
Die Teilnehmer müssen Mitglied einer SKG-Sektion sein, der Hund muss
über ein Leistungsheft der SKG verfügen. Hunde in Schweizer Besitz
müssen im SHSB eingetragen sein. |
| 3. |
Durchführung |
Die Austragung wird abwechselnd von den beteiligten Rasseclubs organisiert
und durchgeführt. Der durchführende Rasseclub stellt den/die Vorsitzende/n
des jeweiligen OK’s.
In der Regel erfolgt die Durchführung im Oktober des entsprechenden
Jahres.
Die SM wird auch mit nur einem Teilnehmer in der entsprechenden Klasse durchgeführt. |
| 4. |
Organisation |
Das jeweilige OK ist dafür verantwortlich, dass die Prüfung
nach den Richtlinien der TKGS (Ordner für Prüfungsleiter) durchgeführt
wird.
Die Durchführung erfolgt ohne finanzielle Unterstützung respektive
Defizitgarantien der übrigen Rasseclubs. Die Finanzierung soll nur
über Startgelder, welche den üblichen Rahmen solcher Veranstaltungen
nicht überschreiten dürfen, und Sponsorengelder erfolgen. |
| 5. |
Preise |
Die Preise für die 5R SM je Klasse werden - in Absprache mit den
Präsidentinnen und Präsidenten sowie den Verantwortlichen für
das Leistungswesen - durch den Veranstalter gekauft und den jeweiligen Siegern
zum Behalt abgegeben. Die Kosten für die Preise werden den beteiligten
Clubs in Rechnung gestellt.
Die Preise für die Rasseclub SM werden durch die Rasseclubs beschafft
und gemäss deren Reglement abgegeben. |
| 6. |
Klassen |
Die 5R SM wird für die folgenden Klassen ausgeschrieben:
BH 3, VPG 3, SanH 3, IPO 3, IPO FH
Die Teilnehmerzahl wird auf 80 Hunde beschränkt. |
| 7. |
Qualifikation |
Die Qualifikation für die 5R SM erfolgt mit mindestens einer bestandenen
Prüfung (AKZ) in der entsprechenden Klasse. Das Resultat muss im Zeitraum
zwischen Meldeschluss der 5R SM des Vorjahres bis Meldeschluss der 5R SM
des laufenden Jahres erreicht werden.
Erzielte Resultate werden nur berücksichtigt, wenn sie an offiziellen
ausgeschriebenen Prüfungen erreicht wurden. |
| 8. |
Startberechtigung |
Die Startplätze werden wie folgt besetzt:
1. Jedem Rasseclub sind pro Klasse 3 Plätze reserviert.
2. Die restlichen Plätze werden an die Teilnehmer mit den besten Durchschnittsresultaten
abgegeben.
3. Nur gesunde Hunde sind zugelassen. Hitzige Hündinnen werden in allen
Sparten zugelassen. Sie müssen ihre Arbeiten am Ende der jeweiligen
Abteilung oder alle nacheinander am Ende der Prüfung vorführen.
Das vorgängige Betreten des Prüfungsgeländes ist untersagt. |
| 9. |
Titel |
Es werden pro Klasse ein 5R SM Titel und ein Rasseclub SM Titel vergeben,
wobei die Vergabe des Rasseclub SM fakultativ ist.
1. Der 5R SM Titel aller beteiligten Rassen.
2. Der SM Titel des Rasseclubs (abhängig vom Reglement des Rasseclubs).
Der SM Titel wird nur an Sieger mit bestandener Prüfung mind. g AKZ
abgegeben.
Bei Punktgleichheit entscheidet das höhere Resultat im Sinne der
PO 88.
Besteht zwischen dem Sieger der letztjährigen Prüfung und einem
Teilnehmer der laufenden Prüfung Punktgleichheit, so behält
der Letztjährige den Titel (PO 88). |
| 10. |
Organisatorisches / Koordinationsorgan |
Das Koordinationsgremium besteht aus den Verantwortlichen für das
Leistungswesen sowie den Präsidentinnen und Präsidenten der beteiligten
Clubs und dem jeweiligen OK Präsidenten der 5R SM des laufenden Jahres.
Dieses tagt mindestens einmal jährlich um anstehende Probleme und Aufgaben
zu besprechen.
Es ist in der Kompetenz dieses Gremiums, das Durchführungsdatum festzulegen
und Änderungen der Zulassungs- und Durchführungsbestimmungen für
die Entscheidungsgremien der beteiligten Rasseclubs vorzubereiten. |
| 11. |
Genehmigung |
Dieses Reglement wurde von den beteiligten Rasseclubs genehmigt und ersetzt
alle bisherigen Reglemente.
Es tritt per 1. Juli 2004 in Kraft. |
Genehmigt: Zürich, 10. Mai 2004
Schweizerischer Airedale Terrier Club SATC
Präsidentin: Ursula Ryf
Verantwortliche für Leistung und Sport: Ursula Eberli
Schweizerischer Riesenschnauzer-Club SRSC
Präsident:
Harry
Büsser
Verantwortliche für das Leistungswesen:
Susanne Ommerli
Schweizerischer Boxer-Club SBC
Zentralpräsident:
Patrick Andina
Leistungsobfrau:
Ursula Mengissen
Schweizerischer Rottweilerhunde-Club SRC
Präsident:
Walter Frei
Chefin Leistungswesen:
Dagmar Beständig
Dobermann-Verein der Schweiz DVS
Zentralpräsident:
Sven
Walti
Leistungsobmann: Daniel Troxler
obsi
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