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  • 5 Rassen - Info

Airedale Terrier
Boxer
Dobermann
Riesenschnauzer
Rottweiler

 

 

 

 

 

Reglement der SM 5R

5R Reglement Zulassungs- und Durchführungsbestimmungen

5 Rassen Schweizermeisterschaft für Airedale Terrier, Deutsche Boxer, Dobermann, Riesenschnauzer und Rottweiler

1. Zielsetzung Die 5 Rassen Schweizermeisterschaft (5R SM) soll jährlich unter den beteiligten Rasseclubs zur Austragung kommen. Die Führer sollen sich mit ihren Hunden in einem fairen Wettkampf um den Titel eines Schweizermeisters der 5 Rassen innerhalb der entsprechenden Klasse messen.
2. Startberechtigte Wo in diesem Reglement nichts abweichendes festgehalten ist, gelten sinngemäss die entsprechenden Punkte der PO 88 der SKG/TKGS und dem Leitfaden für die internationalen Gebrauchshundeprüfungen und die Fährtenhundeprüfung der FCI vom 1. Januar 2003.
Meldeberechtigt sind Personen, die einen Hund der beteiligten Rassen führen. Die Teilnehmer müssen Mitglied einer SKG-Sektion sein, der Hund muss über ein Leistungsheft der SKG verfügen. Hunde in Schweizer Besitz müssen im SHSB eingetragen sein.
3. Durchführung Die Austragung wird abwechselnd von den beteiligten Rasseclubs organisiert und durchgeführt. Der durchführende Rasseclub stellt den/die Vorsitzende/n des jeweiligen OK’s.
In der Regel erfolgt die Durchführung im Oktober des entsprechenden Jahres.
Die SM wird auch mit nur einem Teilnehmer in der entsprechenden Klasse durchgeführt.
4. Organisation Das jeweilige OK ist dafür verantwortlich, dass die Prüfung nach den Richtlinien der TKGS (Ordner für Prüfungsleiter) durchgeführt wird.
Die Durchführung erfolgt ohne finanzielle Unterstützung respektive Defizitgarantien der übrigen Rasseclubs. Die Finanzierung soll nur über Startgelder, welche den üblichen Rahmen solcher Veranstaltungen nicht überschreiten dürfen, und Sponsorengelder erfolgen.
5. Preise Die Preise für die 5R SM je Klasse werden - in Absprache mit den Präsidentinnen und Präsidenten sowie den Verantwortlichen für das Leistungswesen - durch den Veranstalter gekauft und den jeweiligen Siegern zum Behalt abgegeben. Die Kosten für die Preise werden den beteiligten Clubs in Rechnung gestellt.
Die Preise für die Rasseclub SM werden durch die Rasseclubs beschafft und gemäss deren Reglement abgegeben.
6. Klassen Die 5R SM wird für die folgenden Klassen ausgeschrieben:
BH 3, VPG 3, SanH 3, IPO 3, IPO FH
Die Teilnehmerzahl wird auf 80 Hunde beschränkt.
7. Qualifikation Die Qualifikation für die 5R SM erfolgt mit mindestens einer bestandenen Prüfung (AKZ) in der entsprechenden Klasse. Das Resultat muss im Zeitraum zwischen Meldeschluss der 5R SM des Vorjahres bis Meldeschluss der 5R SM des laufenden Jahres erreicht werden.
Erzielte Resultate werden nur berücksichtigt, wenn sie an offiziellen ausgeschriebenen Prüfungen erreicht wurden.
8. Startberechtigung Die Startplätze werden wie folgt besetzt:
1. Jedem Rasseclub sind pro Klasse 3 Plätze reserviert.
2. Die restlichen Plätze werden an die Teilnehmer mit den besten Durchschnittsresultaten abgegeben.
3. Nur gesunde Hunde sind zugelassen. Hitzige Hündinnen werden in allen Sparten zugelassen. Sie müssen ihre Arbeiten am Ende der jeweiligen Abteilung oder alle nacheinander am Ende der Prüfung vorführen. Das vorgängige Betreten des Prüfungsgeländes ist untersagt.
9. Titel

Es werden pro Klasse ein 5R SM Titel und ein Rasseclub SM Titel vergeben, wobei die Vergabe des Rasseclub SM fakultativ ist.
1. Der 5R SM Titel aller beteiligten Rassen.
2. Der SM Titel des Rasseclubs (abhängig vom Reglement des Rasseclubs).
Der SM Titel wird nur an Sieger mit bestandener Prüfung mind. g AKZ abgegeben.
Bei Punktgleichheit entscheidet das höhere Resultat im Sinne der PO 88.
Besteht zwischen dem Sieger der letztjährigen Prüfung und einem Teilnehmer der laufenden Prüfung Punktgleichheit, so behält der Letztjährige den Titel (PO 88).

10. Organisatorisches / Koordinationsorgan Das Koordinationsgremium besteht aus den Verantwortlichen für das Leistungswesen sowie den Präsidentinnen und Präsidenten der beteiligten Clubs und dem jeweiligen OK Präsidenten der 5R SM des laufenden Jahres. Dieses tagt mindestens einmal jährlich um anstehende Probleme und Aufgaben zu besprechen.
Es ist in der Kompetenz dieses Gremiums, das Durchführungsdatum festzulegen und Änderungen der Zulassungs- und Durchführungsbestimmungen für die Entscheidungsgremien der beteiligten Rasseclubs vorzubereiten.
11. Genehmigung Dieses Reglement wurde von den beteiligten Rasseclubs genehmigt und ersetzt alle bisherigen Reglemente.
Es tritt per 1. Juli 2004 in Kraft.

Genehmigt: Zürich, 10. Mai 2004

Schweizerischer Airedale Terrier Club SATC

Präsidentin: Ursula Ryf   

Verantwortliche für Leistung und Sport: Ursula Eberli

 

Schweizerischer Riesenschnauzer-Club SRSC

Präsident: Harry Büsser

Verantwortliche für das Leistungswesen: Susanne Ommerli

 

Schweizerischer Boxer-Club SBC

Zentralpräsident: Patrick Andina

Leistungsobfrau: Ursula Mengissen

 

Schweizerischer Rottweilerhunde-Club SRC

Präsident: Walter Frei

Chefin Leistungswesen: Dagmar Beständig

 

Dobermann-Verein der Schweiz DVS

Zentralpräsident: Sven Walti

Leistungsobmann: Daniel Troxler

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